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  <title>Transparence Communauté de l&#039;Agneau - Blog</title>
  <subtitle><![CDATA[Website des Kollektivs der Ehemaligen der Gemeinschaft vom Lamm und Freunde]]></subtitle>
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  <updated>2026-07-16T20:42:03+00:00</updated>
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    <name>Transparence Communauté de l'Agneau</name>
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    <title>Kirchliches Verfahren gegen die Gründerin der Gemeinschaft vom Lamm eröffnet</title>
    <published>2025-06-06T00:00:00+00:00</published>
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      <![CDATA[<h1>Einleitung eines kirchenrechtliches Verfahren</h1>
<p>Im <strong>Jahr 2023</strong> nahmen ehemalige Mitglieder der <strong>Gemeinschaft vom Lamm</strong> (<em>Communauté de l'Agneau</em>) Kontakt mit der <strong>Präventionsstelle gegen sektenartige Fehlentwicklungen der Französischen Bischofskonferenz (<em>Conférence des Évêques de France</em>, CEF)</strong> auf. Diese Meldungen markierten den Beginn eines kirchlichen Prüfungsverfahrens, das im <strong>Frühjahr 2025</strong> zur Einleitung eines kirchenrechtlichen Strafverfahrens führte.</p>
<!-- excerpt -->
<p>Nach Abschluss dieser Voruntersuchung leitete das <strong>Nationale Kanonische Strafgericht</strong> (<em>Tribunal pénal canonique national</em>, <strong>TPCN</strong>) im <strong>Frühjahr 2025</strong> ein <strong>kirchenrechtliches Strafverfahren</strong> gegen <strong>Marie-Thierry Coqueray</strong> ein, die innerhalb der Gemeinschaft unter dem Namen <strong>„Kleine Schwester Marie“</strong> bekannt ist und die <strong>Gemeinschaft vom Lamm</strong> (<em>Communauté de l'Agneau</em>) gegründet hat. Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere der Vorwurf des <strong>Amtsmissbrauchs</strong>.</p>
<p>Die Einleitung eines solchen Verfahrens stellt einen wichtigen Verfahrensschritt dar. Sie bedeutet <strong>nicht</strong>, dass eine Schuld bereits festgestellt worden ist. Sie zeigt vielmehr, dass die zuständigen kirchlichen Behörden die bis dahin gewonnenen Erkenntnisse als hinreichend gewichtig angesehen haben, um ein kirchenrechtliches Strafverfahren einzuleiten. Für ehemalige Mitglieder, Angehörige und Personen, die die Entwicklung der Gemeinschaft seit mehreren Jahren verfolgen, stellt diese Entscheidung ein wichtiges Signal dar: Aussagen und Meldungen werden ernst genommen und von einem unabhängigen kirchlichen Gericht geprüft.</p>
<h2 id="was-ist-das-nationale-kanonische-strafgericht-tpcn">Was ist das Nationale Kanonische Strafgericht (TPCN)?</h2>
<p>Das <strong>Nationale Kanonische Strafgericht</strong> (<em>Tribunal pénal canonique national</em>, <strong>TPCN</strong>) ist das nationale kirchenrechtliche Strafgericht der <strong>Französischen Bischofskonferenz</strong> (<em>Conférence des Évêques de France</em>, <strong>CEF</strong>). Es wurde <strong>2022</strong> errichtet, um eine unabhängigere, einheitlichere und professionellere kirchliche Strafrechtspflege zu gewährleisten.</p>
<p>Seine Aufgabe besteht darin, die schwerwiegendsten Verstöße gegen das kirchliche Recht zu untersuchen und zu beurteilen. Dazu gehören insbesondere Amtsmissbrauch, sexueller Missbrauch, geistlicher Missbrauch sowie weitere kanonische Straftaten. Anstatt solche Verfahren ausschließlich den einzelnen Diözesen zu überlassen, werden sie dem TPCN übertragen, wo sie von eigens im Kirchenrecht ausgebildeten Richterinnen und Richtern nach Maßgabe des kanonischen Rechts geprüft werden.</p>
<p>Mit der Errichtung dieses nationalen Gerichts sollen die Unabhängigkeit der Verfahren gestärkt, eine größere Einheitlichkeit der Entscheidungen gewährleistet und das Vertrauen in die kirchliche Rechtspflege gefördert werden.</p>
<h2 id="ein-kirchenrechtliches-verfahren-und-kein-verfahren-vor-staatlichen-gerichten">Ein kirchenrechtliches Verfahren und kein Verfahren vor staatlichen Gerichten</h2>
<p>Das gegen <strong>Kleine Schwester Marie</strong> (Marie-Thierry Coqueray) eingeleitete Verfahren <strong>ist kein Verfahren vor den staatlichen Zivil- oder Strafgerichten</strong>, sondern ein Verfahren nach dem <strong>kanonischen Recht der katholischen Kirche</strong>. Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob im Rahmen der Ausübung von Leitungsverantwortung innerhalb der <strong>Gemeinschaft vom Lamm</strong> (<em>Communauté de l'Agneau</em>) ein Amtsmissbrauch begangen wurde.</p>
<p>Da das Verfahren weiterhin anhängig ist, hat das TPCN weder den genauen Inhalt der Vorwürfe noch die Ermittlungsergebnisse veröffentlicht. Diese Vertraulichkeit entspricht den Vorschriften des kirchenrechtlichen Strafverfahrens.</p>
<h2 id="unschuldsvermutung-und-recht-auf-ein-faires-verfahren">Unschuldsvermutung und Recht auf ein faires Verfahren</h2>
<p>Wie in jedem rechtsstaatlichen Justizsystem gilt auch im kirchlichen Strafrecht die <strong>Unschuldsvermutung</strong>. <strong>Kleine Schwester Marie</strong> (Marie-Thierry Coqueray) gilt daher als unschuldig, solange ihre Verantwortlichkeit nicht durch eine rechtskräftige Entscheidung festgestellt worden ist.</p>
<p>Ebenso gehört das <strong>Recht auf ein faires Verfahren</strong> zu den grundlegenden Prinzipien der kirchlichen Rechtspflege. Es umfasst insbesondere das Recht, über die erhobenen Vorwürfe informiert zu werden, sich zu verteidigen, Beweismittel vorzulegen und vor einem unabhängigen kirchlichen Gericht angehört zu werden.</p>
<p>Personen, die über Informationen, Beobachtungen oder eigene Erfahrungen verfügen und diese dem Gericht zur Kenntnis bringen möchten, können sich unmittelbar an das <strong>Nationale Kanonische Strafgericht</strong> (<em>Tribunal pénal canonique national</em>, <strong>TPCN</strong>) sowie an dessen <strong>Kirchenanwalt</strong> (<em>Promoteur de justice</em>) wenden, um Informationen oder Zeugenaussagen zu übermitteln. Es liegt ausschließlich im Ermessen des Gerichts zu entscheiden, ob und in welchem Umfang diese Informationen nach Maßgabe des kanonischen Rechts in das Verfahren einbezogen werden.</p>]]>
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